Bericht zur Ratssitzung vom 24. November 2016

 

TOP 1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2016

Wegen verspäteter Vorlage wurde die Niederschrift auf die nächste Sitzung des Gemeinderates vertagt.

 

TOP 2 Forstwirtschaftsplan 2017

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einschlagsmenge im aktuellen Forstwirtschaftsplan auf ca. 2.000 fm zu begrenzen. Weiterhin wurde beschlossen im Forstwirtschaftsplan 2017 die Einschlagsmenge auf ca. 2.500 fm zu begrenzen. Auch die Richtwerte für Flächenlose wurden festgelegt, Einheimische zahlen 10 bis 15 Euro/Ster, Auswärtige 20 bis 25 Euro/Ster.

 

TOP 3 Benutzungsordnung für die Festhalle und den Ratskeller

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die dem Rat vorliegende und im Ausschuss empfohlene Benutzungsordnung für die Festhalle und den Ratskeller .

 

TOP 4 Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 (§ 2b UStG); Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 UStG

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz auszuüben und gegenüber der Finanzverwaltung die Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:

„Hiermit erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts Gemeinde Heltersberg dass sie – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.“

Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.

 

TOP 5 Vergabe von Lieferungen und Leistungen; Entsorgung von mineralischen Abfällen im Zuge des Ausbaus der „Ringstraße“ und „An der Steige“

Der Gemeinderat beschloss die Entsorgung von mineralischen Abfällen im Zuge des Ausbaus der „Ringstraße“ und „An der Steige“ in Heltersberg an den Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken für 42.840 Euro zu vergeben. In genanntem Betrag sind 24.990 Euro als planmäßige Ausgaben und 17.850 Euro als überplanmäßige Ausgaben enthalten.

 

TOP 6 Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen

Der Ortsgemeinderat beschloss mit den Verbandsgemeindewerken den als Anlage vorliegenden Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und –plätzen abzuschließen.

 

TOP 7 Neue Geschäftsordnung aufgrund der Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

In diesem Punkt wurde die vom Ministerium des Innern neu herausgegebene Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte nach den Änderungen vom 24.6.2016 als neue Geschäftsordnung des Gemeinderates Heltersberg beschlossen.

 

TOP 8 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

Ortsbürgermeister Ralf Mohrhardt teilte mit, dass die endgültigen Bescheide über die Heranziehung zu einem Ausbauprogramm -Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen- für die Jahre 2012 bis 2015 sowie die Vorauszahlungen 2016 verschickt wurden. Seitens eines Ratsmitgliedes wurde angemerkt, dass es sinnvoll gewesen wäre, den Briefen ein Erläuterungsschreiben beizulegen. Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass zweimal im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben ein entsprechender Beitrag veröffentlicht wurde.

 

Festsetzungsbescheid Verbandsgemeindeumlage

Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass der Festsetzungsbescheid für die Verbandsgemeindeumlage mittlerweile vorliegen würde. Es werde form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.

 

Anschließend folgte die nichtöffentliche Sitzung.