Bericht zur Ratssitzung am 13. Mai 2020

 

TOP 1 Rechtsangelegenheiten Henselsches Anwesen

Dieser Punkt wurde als nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt behandelt.

 

TOP 2 Einwohnerfragestunde

Es lagen keine schriftlichen Anträge vor, Wortmeldungen erfolgten keine.

 

TOP 3.1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2019

Gegen den Inhalt der vorgenannten Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben.

 

TOP 3.2 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2020

Gegen den Inhalt der vorgenannten Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben.

 

TOP 4 Teilnahme am "Zukunfts-Check Dorf"

Der Gemeinderat beschloss einstimmig an der vom Landkreis Südwestpfalz angebotenen Maßnahme „Zukunfts-Check- Dorf“ teilzunehmen und die auf die Ortsgemeinde entfallenen Kosten im Haushaltsplan 2020 in Höhe von ca. 3.000 € einzuplanen.

 

TOP 5 Bekanntgabe der Eilentscheidung

Bauangelegenheit: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Bergstraße; Hier: Entscheidung über das gemeindl. Einvernehmen nach § 36 BauGB

Dem Gemeinderat wurde die Entscheidung und die Art der Erledigung der Eilentscheidung mitgeteilt. Ortsbürgermeister Ralf Mohrhardt hat gemäß § 48 GemO im Benehmen mit den Beigeordneten am 20.03.2020 folgende Eilentscheidung getroffen:

Zum Bauantrag für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage“ auf dem Flurstück-Nr. 1492/4, Gemarkung Heltersberg, Bergstraße 17, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt. Die Verwaltung hat am 20.03.2020 die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt.

 

TOP 6 Bekanntgabe der Eilentscheidung

Bauangelegenheit: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in der Hauptstraße; Hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB

Dem Gemeinderat wurde hiermit die Entscheidung und die Art der Erledigung der Eilentscheidung mitgeteilt. Ortsbürgermeister Ralf Mohrhardt hat gemäß § 48 GemO im Benehmen mit den Beigeordneten am 20.03.2020 folgende Eilentscheidung getroffen:

Zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück-Nr. 326/1, Gemarkung Heltersberg, Hauptstraße 71, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt, sofern das beabsichtigte Gebäude innerhalb des im beigefügten Übersichtslageplan grün eingefärbten Teilbereichs errichtet wird. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Entscheidung und dieser Sitzungsniederschrift beigefügt. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 25.03.2020 die Entscheidung der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt.

 

TOP 7 Bauangelegenheit: Bauvoranfrage zur Errichtung von Garagen und Stellplätzen in der Hauptstraße; Hier: Entscheidung über das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Auf der Wurzel und Im Flur" gemäß § 36 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB

Ratsmitglied Fredi Mänges hatte gemäß § 22 GemO Sonderinteresse und begibt sich in den für die Zuhörer vorgesehenen Bereich.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zur Bauvoranfrage zwecks Errichtung von Garagen und Stellflächen auf dem Flurstück Nr. 2186, Gemarkung Heltersberg – eingereicht am 02.04.2020 – das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Wurzel und im Flur“ gemäß § 36 i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu versagen. Gründe bei der Versagung: Die Voraussetzungen zur Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. Diesbezüglich wurde auf die Ausführungen in der Begründung des Urteils vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße vom 09.01.2020 verwiesen.

 

TOP 8 Bauangelegenheit: Anbau eines Büros an ein Bestandsgebäude in der Hauptstraße; Hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB

Ratsmitglied Jörg Jochum hat gemäß § 22 GemO Sonderinteresse und begibt sich in den für die Zuhörer vorgesehenen Bereich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag – eingegangen am 03.04.2020 – zum Bauvorhaben „Anbau eines Büros“ auf dem Flurstück-Nr. 141/1, Hauptstraße 5, zu erteilen.

 

TOP 9 Sachstand zur Feuerwehreinheit Heltersberg

Der Vorsitzende verlas die von der Verwaltung der Verbandsgemeinde erstellte Informationsvorlage zum Sachstand der Feuerwehreinheit Heltersberg. Die Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehr sei, sofern Störfeuer von außen ausblieben, sehr gut. Die Wehrführer und der Wehrleiter würden gemeinsam mit dem Bürgermeister und der Verwaltung ein Team bilden. In vielen Bereichen würde seit Monaten zielstrebig gearbeitet und erste Erfolge zeigten sich dadurch, dass die Feuerwehrangehörigen regelmäßig an den Übungen teilnehmen und sich Menschen melden würden, die Interesse an der Feuerwehr zeigen. Die Situation bei der Feuerwehreinheit Heltersberg stelle sich wie folgt dar: Das „Soll“ der gerätebezogenen Mannschaftsstärke betrage 25 Personen. Aktuell gehörten der Mannschaft der Feuerwehreinheit Heltersberg 19 Personen an. Eine weitere Person, bei der die Anmeldeformalitäten gerade abgeschlossen seien, werde in diesem Frühjahr die Grundausbildung absolvieren, so dass die Mannschaftsstärke der Aktiven im Mai 20 Personen betragen werde.

Unterstützt werde die Feuerwehreinheit Heltersberg durch 14 erfahrene Selbsthilfekräfte der Fa. Tehalit. Insgesamt stünden somit 34 Einsatzkräfte zur Verfügung, davon 9 Atemschutzgeräteträger. Die Einsatzbereitschaft sei gegeben. Im Einsatzfall werde die Feuerwehreinheit Heltersberg durch die Feuerwehreinheit Schmalenberg verstärkt, da sie mit Schmalenberg einen gemeinsamen Ausrückebereich bilden würde. Der Feuerwehreinheit Heltersberg gehören aktuell 2 First Responder an, die durch 2 First Responder der Selbsthilfekräfte Tehalit verstärkt werden würden. Im März 2020 würden weitere 4 Angehörige der FW Heltersberg eine Sanitätsausbildung beginnen und würden nach deren Abschluss Mitte Mai 2020 als First Responder aktiv sein. Es schloss sich eine rege Diskussion an. Im Besonderen störte sich der Rat an der Formulierung „sofern Störfeuer von außen ausbleiben“.

 

TOP 10 Verschiedenes

Bericht zur Corona-Pandemie

Vorsitzender Ralf Mohrhardt teilt mit, dass in Heltersberg keine positiv getesteten Coronafälle bekannt seien. Die Kindertagesstätte und der Hort haben für die Notbetreuung geöffnet. Die Bücherei habe einen Hol- und Bring-Service eingerichtet. Auch seien nun die Spielplätze wieder geöffnet worden. Er bedankt sich bei den vielen Helferinnen und Helfern, sowie auch beim Autohaus Hauck für die kostenlose Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges.

 

Verzicht auf Elternbeiträge für April 2020

Der Vorsitzende teilte mit, dass auf Grund der Coronakrise und den erfolgten Einschränkungen im Kindergarten keine Elternbeiträge für April 2020 erhoben werden.