Bericht zur Ratssitzung am 27.2.2019

 

TOP 1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2018

Die Niederschrift wurde in der vorliegenden Form einstimmig angenommen.

 

 

TOP 2 Forsteinrichtung - Beschlussfassung

Herr Dr. Kuntz stellte den Forsteinrichtungsplan für die nächsten 10 Jahre vor. Er informierte den Gemeinderat über die Borkenkäferproblematik, die Naturverjüngung des Bestandes und notwendigen Maßnahmen in den nächsten zehn Jahren. Er zeigte die Aufteilung nach Baumarten und die prozentuale Zusammensetzung des Gemeindewaldes auf. Dabei solle der Anteil der Buchen in Zukunft bei ca. 40 % beibehalten werden. Ein jährlicher Einschlag von ca. 3.800 Festmeter sei geplant. Er betonte, dass der Gemeindewald von Heltersberg gut aufgestellt sei. Der Gemeinderat stimmte dem Forsteinrichtungswerk bei einer Enthaltung zu.

 

Anschließend wurden vom Gemeinderat die Brennholzpreise wie folgt festgelegt:

Flächenlos: Heltersberger Bürger 10 – 15 Euro/Ster Auswärtige 20 – 25 Euro/Ster

Polderholz: Die Preise werden, wie bisher, dem Staatswald angeglichen.

 

 

TOP 3 Widmungen von Gemeindestraßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz

Bei verschiedenen Straßen waren die Ratsmitglieder und auch der Ortsbürgermeister wegen Sonderinteresse ausgeschlossen.

 

1. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Teilstück Scheideller Weg 4-26 Plan-Nr. 2766/63 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

2. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Auf der Klink Plan-Nr. 2343/12 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Brunnenstraße Plan-Nr. 3396/3 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

4. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Schwarzbachstraße Plan-Nrn. 3525, 3525/4, 2839/2, 2839/3, 3525/5, 2838/4 und 3525/9 sowie eine Teilfläche von ca. 1.050 m² der Plan-Nr. 2928/3 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

5. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Stichstraße Gebrüder-Theysohn-Straße Plan-Nr. 2134/5 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

6. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Goethestraße Plan-Nr. 2200/9 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

7. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Lessingstraße Plan-Nr. 2240/10 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

8. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Schillerring Plan-Nrn. 2250/20, 3398/4 und 16/2 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

9. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Bosendeller Weg eine Teilfläche von ca. 831 m² der Plan-Nr. 215/1 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

10. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Enggasse Plan-Nrn. 171/2 und 171/3 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

11. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Heimbachstraße Plan-Nrn. 269/10, 264/9, 264/10, 264/11, 264/17 und 321/6 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

12. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Hornbacher Straße Plan-Nrn. 296, 342/3 und 342/4 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

13. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Kurpfalzstraße Plan-Nr. 294 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

14. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Teilstück Velmannstraße Nr. 2-18 Plan-Nr. 295/1 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

15. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Ziegelstraße Plan-Nrn. 368/3 und 368/4 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

16. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße An der Steige Plan-Nr. 404/6 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

17. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Ringstraße Plan-Nr. 408/51 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

18. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Bergstraße Plan-Nrn. 565/3 und 594/17 sowie eine Teilfläche von ca. 33,5 m² der Plan-Nr. 1374/2 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

19. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Schulstraße Plan-Nrn. 129/11 und 129/14 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

20. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Am Seibelstein Plan-Nrn. 2102/21 und 2123 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

21. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Erschborner Straße Plan-Nrn. 77/3, 2129/4, 2129/5, 2129/7 und 2129/8 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

22. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Flurstraße Plan-Nrn. 2128/10, 2133/11, 48/11, 48/12 und 48/14 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

23. Der Gemeinderat beschließt, zur Klarstellung die Gemeindestraße Kirchgasse Plan-Nr. 2133/7 sowie eine Teilfläche von ca. 43,7 m² der Plan-Nr. 54/6 der Gemarkung Heltersberg entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan gemäß § 36 LStrG als öffentliche Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

TOP 4 Vereinsförderung: Antrag des TUS Heltersberg auf Zuschuss zum Anbau eines Balkons sowie zur Anschaffung eines Mähroboters

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem TUS Heltersberg folgende Zuwendungen zu gewähren:

a) 20 % (max. 6.600 €) zu den Kosten der Anbringung eines Balkons am Sportheim

b) 10 % (max. 800 €) zu den Kosten der Anschaffung eines Mähroboters

c) generelle Festlegung des gemeindlichen Zuschusses zu Vorhaben von Vereinen; der Gemeinderat beschloss einstimmig zukünftig die Zuschüsse an Vereine für Vorhaben auf 10 % der zuschussfähigen Kosten zu begrenzen.

 

 

TOP 5 Vollzug des Baugesetzbuches; Bauantrag zum Bauvorhaben „Wohnhauserweiterung“ in der Hauptstraße hier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB

Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, zum Bauantrag für das Bauvorhaben “Wohnungserweiterung“ auf dem Flurstück Nr. 29/1, Gemarkung Heltersberg, Hauptstr. 46, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i. V. m. § 34 BauGB zu erteilen.

 

 

TOP 6 Abschluss von Verträgen zur Bestattung in Urnen- und Erdrasengräbern auf dem Friedhof Heltersberg

Der Gemeinderat ermächtigte bei 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den Ortsbürgermeister oder seinen Vertreter im Amt, bis zum Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung Urnenrasengräber im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung zu vergeben. Als Preis sollen folgende Beträge erhoben werden:

 

Urnenrasengrab Grabplatz auf 20 Jahre 171,01 € Pflege während der Laufzeit 200,00 € Zusammen: 371,01 €

 

 

TOP 7 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Widerspruch gegen die Vorauszahlung der VG-Umlage; der Vorsitzende informierte darüber, dass er gegen die Vorauszahlung der Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2019 Widerspruch eingelegt habe.

 

Anschaffung einer neuen Orgel für die Einsegnungshalle; Ortsbürgermeister Ralf Mohrhardt teilte dem Gemeinderat mit, dass er unter drei Angeboten für eine neue Orgel die billigste zu einem Preis von 1.495 Euro angeschafft habe. Diese Anschaffung sei notwendig gewesen, da bei der über 40 Jahre alten Orgel ein Elektronikproblem vorgelegen habe. Die Reparatur scheiterte daran, dass es den Hersteller nicht mehr gibt

und somit auch keine Ersatzteile.

 

Rücktritt vom Ankauf des Henselschen Anwesens; Ratsmitglied Thomas Malschofsky erklärte dem Rat, dass die Investorengruppe vom Ankauf der Gebäude zwei und drei des Henselschen Anwesens zurücktrete. Nach den durchgeführten Kalkulationen rechne es sich, selbst bei einem Eigenkapitalanteil von 30 %, nicht. Bei der Auslastung des Hotels ginge man von 60 % aus. Da man sich aus dem Hotelprojekt zumindest einen kleinen Ertrag versprach, ergaben alle Berechnungen, dass selbst durch die Reduzierung der Baukosten für die nächsten 30 Jahre nicht mit einer Rendite zu rechnen sei. Er bedauere die Entscheidung, hoffe aber gleichzeitig auf Verständnis.

 

Spende des TUS 06 fürden Hort; Ratsmitglied Thomas Malschofsky bittet sich darüber Gedanken zu machen, was für den Hort im Wert von 800 Euro angeschafft werden könnte.

 

Antwortschreiben der Verbandsgemeinde zur Feuerwehr; der Vorsitzende erhielt kurz vor der Gemeinderatssitzung das Antwortschreiben der Verbandsgemeinde auf ein Schreiben des Gemeinderates vom November 2018, in dem die Ablösung von Wehrleiter Bohl gefordert wurde. Ortsbürgermeister Ralf Mohrhardt war verwundert darüber, dass es drei Monate gedauert habe, bis die Antwort von der Verwaltung kam. Bürgermeister Lothar Weber erklärte, dass es um den Jahreswechsel viel zu tun gäbe und ein Mitarbeiter aus diesem Bereich längere Zeit erkrankt gewesen sei. Weiterhin wollten die Ratsmitglieder wissen, ob die Alarmstichworte für die First Responder geändert seien. Bürgermeister Weber verwies darauf, dass der Verbandsgemeinderat diese verabschiedet hätte, aber die Freigabe durch die Kreisverwaltung noch nicht schriftlich vorläge.