Bericht zur Ratssitzung am 18. Mai 2017
TOP 1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.03.2017
Bei einer Enthaltung wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
TOP 2 Änderung beim Ausbau der Ringstraße
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den zusätzlichen Ausbau des Gehweges in der Ringstraße in der Variante „Muldenrinne, niveaugleicher Ausbau“ an die Fa. Küntzler GmbH zum Preis von 50.700,00 € netto zu vergeben.
TOP 3 Verkauf Anhänger der Ortsgemeinde
Der Gemeinderat beschloss, den alten Anhänger der Ortsgemeinde über das Portal „Zollauktion“ mit Mindestgebot 100 € zu verkaufen.
TOP 4 Zuschüsse für örtliche Vereine
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Zuschüsse an öffentliche Vereine künftig von 40 % auf 20% zu reduzieren. Als maximale Zuschusssumme werden 10.000 Euro festgelegt.
TOP 5 Besucherlenkungskonzept
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Pflege und Unterhaltung des im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes festgelegten Brunnenwanderweges. Die Regelung der Kosten wurde wie folgt beschlossen:
- Die Kosten für Planung, Abschilderung der alten Wege, Beschilderung der neuen Wege und die Unterhaltung dieser neuen Wege liegt bei den Ortsgemeinden.
- Die Kosten für die Übersichtstafeln trägt der Naturpark (nach Abstimmung und deren Planung).
- Vorhandene überörtliche Wege werden von den Institutionen unterhalten, die diese Wege ursprünglich geplant haben. Die Kosten für eine zusätzliche überörtliche Beschilderung, die sich aus dem Besucherlenkungskonzept ergeben sollte, trägt die Verbandsgemeinde. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind künftig bereitzustellen.
TOP 6 Verkauf Bauplatz im Schillerring 15
Der Ortsbürgermeister informierte, dass eine Bebauung auf dem Grundstück 2344/7 im Rahmen des Bebauungsplanes voll umfänglich erlaubt sei. Eine Schätzung des Gutachterausschusses läge vor. Die Ortsgemeinde könnte direkt in die Verhandlungen mit dem Interessenten eintreten. Der Interessent wäre auch mit dem Ankauf einer Teilfläche einverstanden. Es wurde beantragt in die Verkaufsverhandlungen mit dem Interessenten einzusteigen. Die Vorgabe des Verkaufspreises erfolgt im nichtöffentlichen Teil. Diese Vorgehensweise wurde mehrheitlich beschlossen.
TOP 7 Einvernehmen gemäß § 36 BauGB
7.1 Scheideller Weg
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zum Bauantrag für das Bauvorhaben „Umbau eines Einfamilienhauses mit Garage“ auf dem Flurstück 2766/31 das Einvernehmen zu erteilen.
7.2 Heimbachstraße
Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung, zum Bauantrag für das Bauvorhaben „Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses“ auf dem Flurstück 3775/4 und 3775/5, das Einvernehmen zu erteilen.
TOP 8 Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Wurzel und Im Flur", Aufstellungsbeschluss
Der Ortsbürgermeister und einige Ratsmitglieder hatten Ausschließungsgründe, sie wechselten für die Dauer der Beratung und Abstimmung in den Zuhörerraum. Der Beigeordnete Rainer Stucky übernahm den Vorsitz und entschied nach Rücksprache mit den verbliebenen drei Ratsmitgliedern, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Wurzel und Im Flur“ im vereinfachten Verfahren für das Flurstück 2195/1 BauGB förmlich einzuleiten. Durch die Bebauungsplanänderung wird die bestehende Baulinie durch eine Baugrenze ersetzt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Ingenieurbüros.
TOP 9 Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Die Satzungsänderung, mit der die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch auf den Ortsbürgermeister bzw. auf den Bau- und Liegenschaftsausschuss übertragen werden soll, wurde einstimmig abgelehnt.
TOP 10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Exposé Hensel'sches Anwesen
Das Exposè zum Hensel‘schen Anwesen wurde auf der Homepage der Ortsgemeinde Heltersberg und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Südwestpfalz bereits eingestellt.
Personalkosten der Kita
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass der Widerspruch auf Erstattung der Personalkosten der Kita nach dem Kindertagesstättengesetz nach Aussage der Verwaltung wohl keine Aussicht auf Erfolg haben wird, da für die Ortsgemeinde Heltersberg keine atypische Finanzsituation vorliegen würde. Da laut der Sachbearbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung noch Punkte zu klären seien, solle dieser Punkt auf der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.