Bericht zur Ratssitzung am 4. Juli 2017
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Es lagen keine schriftlichen Anträge vor. Mündliche Anträge wurden ebenfalls keine gestellt.
TOP 2 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 18.05.2017
Dieser Tagesordnungspunkt konnte nicht behandelt werden, da die Niederschrift den Ratsmitgliedern noch nicht zugegangen ist.
TOP 3 Ergänzungswahl zu den Ausschüssen
Die Nachwahl wurde auf die nächste Sitzung vertagt.
TOP 4 Sanierung der Stützmauer in der Ringstraße; Festlegung der Ausführungsart
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Stützmauer in der Ringstraße gemäß der Planung des Ingenieurbüros mit Winkelstützelementen auszuführen.
TOP 5 Einvernehmen nach § 36 BauGB
5.1 Hauptstraße
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zum Bauantrag für das Bauvorhaben „Anbau Balkon an bestehendes Gebäude und Erweiterung Garage“ auf dem Flurstück 166/1 in der Hauptstraße, das Einvernehmen zu erteilen.
5.2 Am Seibelstein
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zum Bauantrag für das Bauvorhaben „Wohnraumerweiterung im EG, Errichtung eines Balkons sowie Neubau einer Garage und einer Eingangsüberdachung an einem Bestandsgebäude“ auf dem Flurstück 2102/7, Am Seibelstein, das Einvernehmen zu erteilen.
TOP 6 Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Wurzel und Im Flur", Zulassung eines Carports auf der privaten Freifläche des Flurstücks 2240/17
a) Abwägungsbeschluss
b) Satzungsbeschluss
Der Ortsbürgermeister und einige Ratsmitglieder hatten Ausschließungsgründe, sie wechselten für die Dauer der Beratung und Abstimmung in den Zuhörerraum. Der Beigeordnete Stucky übernimmt den Vorsitz.
a)Abwägungsbeschluss
Der Vorsitzende Stucky entscheidet nach Rücksprache mit den verbliebenen Ratsmitgliedern die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wie nachfolgend dargestellt abzuwägen:
Die Anregungen der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen und entsprechend als redaktionellen Hinweis in den Bebauungsplan unter - 8. HINWEISE OHNE FESTSETZUNGSCHARAKTER - integriert. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 II BauGB keine Anregungen Dritter vorgebracht wurden.
b)Satzungsbeschluss
Der Vorsitzende Stucky entscheidet nach Rücksprache mit den verbliebenen Ratsmitgliedern, den Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Wurzel und im Flur“ für das Flurstück 2240/17, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Zulassung eines Carports bis max. 50 m² Grundfläche auf der privaten Freifläche zwischen der Baulinie und der öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Flurstück 2240/17.
TOP 7 Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Wurzel und Im Flur" zur Errichtung eines zweiten Wohngebäudes auf dem Flurstück 2134/3
a) Billigung des Planentwurfes
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung gemäß § 3 II und § 4 II BauGB
Der Ortsbürgermeister, der 1. Beigeordneter und einige Ratsmitglieder haben Ausschließungsgründe, sie bleiben für die Dauer der Beratung und Abstimmung im Zuhörerraum. Der Beigeordnete Stucky behält den Vorsitz.
a)Billigung des Planentwurfes
Der Vorsitzende Stucky entscheidet nach Rücksprache mit den verbliebenen Ratsmitgliedern den Planentwurf vom Ingenieurbüro zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Wurzel und Im Flur“ zu billigen.
b)Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung gemäß § 3 II und § 4 II BauGB
Der Vorsitzende Stucky entscheidet nach Rücksprache mit den verbliebenen Ratsmitgliedern, den Planentwurf gemäß § 3 II BauGB für die Dauer eines Monats bei der Verwaltung öffentlich auszulegen. Dabei wird der Öffentlichkeit, während dem Auslegungszeitraum, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 II BauGB zur Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung aufgefordert.
TOP 8 Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Wurzel und Im Flur", Zulassung einer Einfriedung auf dem Flurstück 2250/19
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung gemäß § 3 II und § 4 II BauGB
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass vor Beratung und Beschlussfassung ein Ortstermin durchgeführt werden müsse und Gespräche mit dem LBM bezüglich des Sichtdreiecks im Kreuzungsbereich geführt werden.
TOP 9 Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Wurzel und Im Flur" für das Flurstück 2346/4 - Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster)
a) Aufstellungsbeschluss
Der Ortsbürgermeister, der 1. Beigeordneter und einige Ratsmitglieder haben Ausschließungsgründe, sie bleiben für die Dauer der Beratung und Abstimmung im Zuhörerraum. Der Beigeordnete Stucky behält den Vorsitz.
Der Vorsitzende Stucky entscheidet nach Rücksprache mit den verbliebenen Ratsmitgliedern, den Bebauungsplan „Auf der Wurzel und Im Flur“ für das Flurstück 2346/4 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 I BauGB wird hiermit gefasst, wodurch das Verfahren eingeleitet wird. Zweck der Änderung ist die Verschiebung der westlichen und südlichen Baugrenze und die damit einhergehende Vergrößerung des Baufensters.
Die westliche Baugrenze wird bis zu einem Abstand von 4,00 m zur westlichen Grund-stücksgrenze verschoben. Die südliche Baugrenze wird bis zu einem Abstand von 5,00 m zur südlichen Grundstücksgrenze verschoben. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
TOP 10 Wiederkehrende Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen, hier: Festsetzung der Vorauszahlung für das Jahr 2017
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, gemäß § 8 der Ausbaubeitragssatzung eine Vorauszahlung für das Jahr 2017 in Höhe von 80 % des voraussichtlichen Beitrages (270.000,00 €), also 216.000,00 €, in einem Zahlungstermin zu erheben. Diese Vorauszahlung basiert auf folgenden Ausbaumaßnahmen:
1. Ausbau der Ringstraße / An der Steige 350.000,00 €
2. Erneuerung der Stützmauer in der Ringstr. 80.000,00 €
3. Ausbau der Kurpfalzstraße 20.000,00 €
Anteil Ortsgemeinde 40 % 180.000,00 €
Anteil Beitragspflichtige 60 % 270.000,00 €.
TOP 11 Fortschreibung Nahverkehrsplan des Landkreises Südwestpfalz
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, folgende Änderungswünsche dem Landkreis Südwestpfalz vorzutragen.
- Haltestelle Grundschule: Anstelle Kategorie B die Kategorie C
- Haltestelle Kindergarten: Anstelle Kategorie B die Kategorie C
Weiterhin sollte eine Fahrplanänderung angeregt werden:
- Um 11.00 Uhr zusätzlicher Bus nach Waldfischbach-Burgalben
- Vorverlegung der Abfahrtzeiten der Linie am 16.47 Uhr, da der Bus schon öfter zu spät war und ein Anschluss an den Zugverkehr in Waldfischbach-Burgalben nicht gewähr-leistet ist.
TOP 12 Widerspruch Personalkostenerstattung
Der Ortsbürgermeister schlug vor, die von der Verwaltung verfasste Begründung an den Kreisrechtsausschuss weiterzuleiten, um eine Entscheidung herbeizuführen. Der Gemeinderat schloss sich dem Vorschlag an.
TOP 13 Verwaltung der Jagdgenossenschaft; Anpassung des Verwaltungskostenbeitrages
Ortsbürgermeister Mohrhardt hat als Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Ausschließungsgründe und wechselte in den Zuhörerraum. Den Vorsitz übernahm der 1. Beigeordnete. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Anhebung der Verwaltungskosten für die Jagdgenossenschaft auf 10 %, abzulehnen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltungskosten für die Jagdgenossenschaft um 25 % d.h. auf 5 % der jährlichen Jagdpachteinnahmen ab 01.04.2018 anzuheben und einen entsprechenden Nachtrag zur Vereinbarung zu schließen.
TOP 14 Angelegenheit "Hornbacher Weg", Informationen
Der Ortsbürgermeister informierte, dass sich ein Anwohner nach dem letzten Starkregen erneut über das Oberflächenwasser beschwert habe. Die Ortsgemeinde müsse umgehend eine Lösung finden. Die Fraktionen sollen nach der Sommerpause die von ihnen erarbeiteten Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise mitteilen.
TOP 15 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Lärmbelästigung durch Mieter von gemeindeeigenen Räumlichkeiten
Der Ortsbürgermeister informierte, dass sich die Beschwerden von Anwohnern wegen Lärmbelästigungen durch Mieter in gemeindeeigenen Räumlichkeiten häufen. Die Verwaltung hat „Hinweise zum Lärmschutz bei Veranstaltungen“ erarbeitet. Zukünftig sollen die Mieter durch Aushändigung gegen Empfangsbekenntnis dieser Hinweise, auf die Folgen der Nichtbeachtung hingewiesen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen bis zu 5000 €.
Begehung Holzlandgrundschule und Hort
Der Ortsbürgermeister informierte, dass seitens der Verbandsgemeinde eine Begehung in der Holzlandgrundschule durchgeführt und einen Maßnahmenkatalog für künftige Jahre erstellt hat.
Tempo 30 an der Grundschule Heltersberg
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass im Bereich der Grundschule eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden soll. Dazu müssten jedoch noch Gespräche mit dem LBM geführt werden.
Parkplatz am Friedhof
Seitens eines Ratsmitgliedes wurde angeregt, ein Parkverbotsschild für Fahrzeuge über 3,5 t anzubringen um zu verhindern, dass Wohnmobile und Wohnwagen dort abgestellt werden können.