Bericht zur Ratssitzung am 29.4.2019
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
TOP 2 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.04.2019
Die Niederschrift wurd in der vorliegenden Form angenommen.
TOP 3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Wurzel" und "Im Flur" für das Flurstück Nr. 2308/18 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
a) Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Entwurfsannahme
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplan „Auf der Wurzel“ und „Im Flur“ für den Bereich des Flurstücks Nr. 2308/18 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Zulassung eines Carports auf der privaten Freifläche zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baulinie. Der Gemeinderat stimmte ebenso dem beigefügten Satzungsentwurf zu. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
TOP 4 Bauangelegenheit: Anbau eines 2-geschossigen Nebentraktes mit Flachdach an ein bestehendes Wohnhaus im Buchenweg
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, der Errichtung eines 2 geschossigen Anbaus mit Flachdach an das bestehende Wohnhaus auf dem Flurstück Nr. 3291/6, Buchenweg 2, unter Berück-sichtigung städtebaulicher Aspekte zuzustimmen.
TOP 5 Vergabe von Lieferungen und Leistungen; Straßenausbau der Kurpfalzstraße mit Teilbereich Ziegelstraße
Der Gemeinderat Heltersberg beschloss einstimmig, die Arbeiten zum Straßenausbau in der Kurpfalzstraße und einem Teilbereich der Ziegelstraße an die Fa. H. Küntzler GmbH & Co. KG, Hauptstraße 65, 67714 Waldfischbach-Burgalben, zum Bruttoangebotspreis von 914.468,51 € zu vergeben.
TOP 6 Flurbereinigungsverfahren Lindenbrunnerhof; Einleitungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem DLR Westpfalz den Auftrag zur Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens für das in beigefügter Übersichtskarte gekennzeichnete Gebiet um den Lindenbrunnerhof zu erteilen. Den Eigenanteil an den Verfahrenskosten übernimmt die Gemeinde, dieser wird aus der Wegebaurücklage finanziert.
TOP 7 Änderung der „Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde“; Übertragung der Aufgaben des Datenschutzes
Der Vorsitzende stellte fest, dass neben ihm auch die beiden Beigeordneten sowie sieben Ratsmitglieder Ausschließungsgründe gemäß § 64 Absatz 2, § 22 GemO haben. Somit wären nur noch 5 mitwirkungsberechtigte Ratsmitglieder verfügbar. Der Punkt wurde vertagt.
TOP 8 Weitere Verfahrensweise beim Henselschen Anwesen, Antrag der FWG auf Abriss von Gebäude 2 und Gebäude 3
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, sollte sich bis Ende Oktober 2019 kein Interessent finden, den Rückbau / Abriss der Gebäude in Angriff zu nehmen.
TOP 9 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Ein Ratsmitglied wies die Verwaltung darauf hin, dass die Fallschutzmatten an der Kletterwand der Turnhalle (Grundschule Heltersberg) nicht mehr liegen und erinnert nochmals an die defekte Heizungsregulierung in der Turnhalle.
Anschließend folgte die nichtöffentliche Sitzung.